Verzichturteil

Verzichturteil
Urteil, das auf Antrag des Beklagten ergeht, wenn der Kläger in der mündlichen Verhandlung auf den geltend gemachten Anspruch verzichtet. Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen (§ 306 ZPO). Im Gegensatz zur  Klagerücknahme ist die Geltendmachung desselben Anspruchs nicht wieder zulässig.

Lexikon der Economics. 2013.

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